In Europa, Indien, den meisten Staaten Afrikas und Asiens, sowie in Neuseeland beträgt die Netzspannung 230 V.
In Kanada, den USA, Mexiko und einigen nördlichen Staaten Südamerikas beträgt der Nennwert der Netzspannung 120 V.
Das japanischen Stromnetz hat eine Netzspannung von 100 V und damit den Weltweit niedrigste Wert.
In Taiwan beträgt die Netzspannung 110 V.
China, Hongkong und Thailand haben 220 V.
Weblog von Marco Gubka
Perönliche Erfahrungen, Erlebnisse und Meinungen von Marco Gubka [gubby]
13. April 2012
6. April 2012
58 Länder haben die Todesstrafe in ihren Gesetzgebungen stehen.
27 Länder wenden die Todesstrafe an.
25.000 Menschen warten Eingesperrt auf Ihre Hinrichtung.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Todesstrafe seit Gründung 1949 laut Grundgesetz Art. 102 abgeschafft.
Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) hat 1981 offiziell das letzte Todesurteil vollstreckt um sie 1987 abzuschaffen.
27 Länder wenden die Todesstrafe an.
25.000 Menschen warten Eingesperrt auf Ihre Hinrichtung.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Todesstrafe seit Gründung 1949 laut Grundgesetz Art. 102 abgeschafft.
Die Deutsche Demokratische Republik (DDR) hat 1981 offiziell das letzte Todesurteil vollstreckt um sie 1987 abzuschaffen.
3. April 2012
Der Seikan-Tunnel ist mit 53km der längste Tunnel der Welt.
Mit 57km Länge wird 2015 mit Fertigstellung der Gotthard-Basistunnels Platz 1 einnehmen.
3. März 2012
14. Februar 2012
3890€ sind zu wenig für Professoren
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden das die
W-Besoldungsgruppe für Professoren verfassungswidrig ist. Geklagt hatte ein
Marburger Chemieprofessor der sich für seine erbrachten Leistungen an der
Hochschule unterbezahlt sah.
Mit deutlicher Mehrheit von 6:1 Stimme entschied das höchste deutsche
Gericht das verbeamtete Professoren besser bezahlt werden müssen als die
W-Besoldungsgruppe vorsieht. Das Grundgehalt reiche nicht aus, "um dem
Professor nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen
Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die
Allgemeinheit einen angemessenen Lebensunterhalt zu ermöglichen", heißt es
zur Begründung des Urteils.
Ein Lehrstuhlinhaber an einer deutschen Hochschule sollte seinen Job aus
Überzeugung machen und nicht des Geldes wegen. Wer von den Professoren
gerne das große Geld verdienen will, der ist bereits bei seiner Karriereleiter
falsch abgebogen.
Sollten Professoren nicht mit den Ihnen anvertrauten Steuergeldern sorgsam
umgehen um eine Höchstleistung an Forschungsergebnissen erbringen zu können.
Wenn einige hundert Professoren neu eingruppiert werden müssen, weil diese mit einem
Grundgehalt von 3890€ 1 nicht auskommen heißt das auch, dass auf die Länder eine
neue Kostenlawine zukommt. Das Geld kann und wird nur an einer anderen Stelle
gespart werden, der Forschung selbst. So haben die Professoren zwar ein
besseres Einkommen für sich selbst erwirkt, für studierende werden die Bedingungen
durch neue Sparmaßnahmen allerdings nicht besser.
In der Urteilsbegründung ist die Rede von einem „angemessenen
Lebensunterhalt“ für Professoren. Eine Frage stellt sich da recht schnell, hat
nicht auch eine Frisöse einen Anspruch auf ein angemessenes Grundeinkommen!
Hier hält sich das Bundesverfassungsgericht bedeckt und entschied bislang nicht
über verfassungswidrige Löhne.
Ist das Urteil nicht viel mehr als eine selbstgeschriebene Rechenschaft von
Beamten um das eigene Gehalt zu Rechtfertigen. Würden die Richter sich nicht
selbst angreifbar machen wenn sie zugeben müssten das Beamte auch ihren Teil an
der Staatssanierung tragen müssen. Die Angst vor zukünftigen eigenen Lohnabschlägen
hat die Richter gewiss auch leicht über das Grundeinkommen von Professoren
entscheiden lassen.
13890€ zu wenig zum Leben. Beatme unterliegen der Versicherungsfreiheit und
entrichten keine Beiträge zur Renten-, Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Als Folge dessen ist das Bruttogehalt annähernd das Nettogehalt.
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